Skip to main content

Person record

Carl Heinrich von Gerlach

* 1 March 1783 · Berlin† 12 April 1860 · Parsow
♂
Gender
male
Birth
1 March 1783 · Berlin
Death
12 April 1860 · Parsow
Age
77 years

Erster Fideikommissherr auf Parsow-Schwemmin, Landrat des Kreises Fürstenthum. Geboren am 1. März 1783 in Berlin, gestorben am 12. April 1860 auf Parsow.

Siebenundzwanzig Jahre lang war er Landrat desselben Kreises, von 1812 bis 1839 – ein Kreis, der so gross war, dass die Regierung ihn dreimal teilen wollte und er dreimal dagegen schrieb. Im Landsturm von 1813 stellte sein Kreis einundzwanzig Bataillone, die höchste Zahl der ganzen Provinz; dafür trug er das Eiserne Kreuz am weissen Bande. Wie weit die Gewalt eines Landrats in diesem Jahr reichte, zeigt ein Vorgang in Körlin: Dort starb im Juni der Kreisobristwachtmeister, Bürgermeister Braun; an seine Stelle trat der Stadtrichter Backe, und für dessen dritte Kompagnie ernannte Gerlach den Chirurgus Wendt zum Hauptmann. Der Kompagnie war das unangenehm, und Backes Bericht darüber enthält einen Satz, der das Jahr 1813 auf dem Dorf besser schildert als jede Statistik: Der fast täglich betrunkene Premierleutnant aus Kowanz habe selbst Kapitän werden wollen. Eine Stettiner Zeitungsseite von 1829 nennt ihn mit vollem Titel und mit beiden Auszeichnungen: »Der Landrath des Fürstenthum-Camminschen Kreises Herr C. H. von Gerlach, Ritter des rothen Adlerordens dritter Klasse und des eisernen Kreuzes zweiter Klasse am weißen Bande.«

1814 heiratete er Charlotte Wilhelmine von Beyme, die einzige Erbin des preussischen Grosskanzlers. Mit ihr kamen Trienke und, durch ihren eigenen Kauf 1841, Drosedow in die Familie, dazu für drei Jahre die Beyme-Güter vor den Toren Berlins. Von den sieben Kindern folgten Bogislav und August nacheinander im Fideikommiss.

Von 1854 an sass er im Preußischen Herrenhaus, als Vertreter des alten und des befestigten Grundbesitzes im Fürstentum Kammin, gewählt von den Kreisen Fürstenthum, Belgard und Neustettin. Als ältestes Mitglied eröffnete er fünfmal als Alterspräsident die Sitzungen – 1855, 1856, am 12. Januar und am 20. Oktober 1858 und zuletzt am 12. Januar 1860, drei Monate vor seinem Tod: »mein Alter gibt mir die Ehre, die erste Sitzung der beginnenden Legislativperiode dieses hohen Hauses zu eröffnen«. Als er starb, zeigte sein Sohn Bogislav es dem Präsidenten des Hauses schriftlich an. Die Ostsee-Zeitung meldete es schon am nächsten Tag in drei Zeilen: »Cörlin, 13. April. Gestern starb der Landrath a. D. von Gerlach, Mitglied des Herrenhauses.« Die Zeile bestätigt den Sterbetag; Körlin an der Persante, die Stadt bei Trienke, dem Gut seiner Frau, ist darin die Ortsmarke der Meldung, nicht der Sterbeort.

Die drei Zeilen liefen weiter. Am 19. April 1860 stand in einem Amsterdamer Handelsblatt dieselbe Cörliner Nachricht: Man vernehme aus Cörlin den Tod des Landrats von Gerlach auf Parsow, er sei Mitglied des Herrenhauses für das Fürstentum Cammin gewesen. Eine Woche, von der Persante bis an die Amstel.

Quelle: Nieuw Amsterdamsch handels- en effectenblad vom 19. April 1860 (Koninklijke Bibliotheek Den Haag, Delpher, ddd:010131785:mpeg21:a0005). Dasselbe Blatt zeigt neun Wochen später, was sein Tod wirtschaftlich bedeutete: Der Pächter gab Trienke zurück, und am 20. Juni 1860 kam das gesamte Inventar unter den Hammer – achtundzwanzig junge Pferde, achtundzwanzig Ochsen, fünfzig Kühe Oldenburger Stammes und eine Schäferei, deren Wolle seit Jahren »in den achtziger Thalern« bezahlt worden war.

Dass die Familie in den Jahren des Beyme-Erbes wirklich auf Steglitz gelebt hat, steht in J. W. Boikes Allgemeinem Wohnungsanzeiger für Berlin von 1839. Dort ist ein »v. Gerlach, Landrath und Gutsbesitzer« unter der Anschrift »Steglitz 5« verzeichnet – in eben den Jahren, in denen das Gut seiner Frau Charlotte geborenen von Beyme gehörte. Quelle: J. W. Boikes Allgemeiner Wohnungsanzeiger für Berlin, Charlottenburg und Umgebungen, 1839, Zentral- und Landesbibliothek Berlin.

WO ER IN BERLIN WOHNTE, WENN DAS HERRENHAUS TAGTE

Das Berliner Adressbuch von 1857 druckt das vollständige Verzeichnis der Mitglieder des Herrenhauses ab, mit Gut und Berliner Quartier. Die Zeile lautet: »v. Gerlach, Landrath a. D., aus Parsow bei Cörlin, Zimmerstr. 26.« Seit 1854 sass er im Hause, und er hielt sich, wie die meisten auswärtigen Mitglieder, eine Wohnung in der Friedrichstadt; andere in derselben Liste stiegen im Hôtel de Rome ab oder wohnten am Pariser Platz. Weit hatte er es nicht: Derselbe Band weist das Herrenhaus in der Leipziger Strasse 3 aus, ein paar Strassen weiter.

Quelle des Nachtrags: Allgemeiner Wohnungsanzeiger für Berlin 1857, Verzeichnis der Mitglieder des Herrenhauses; Digitalisat der Zentral- und Landesbibliothek Berlin.

WIE ER LANDRAT WURDE

Dass er 1812 ins Amt kam, ist bekannt. Wie er hineinkam, steht in einer Fussnote, die ein Marienburger Archivar 1930 unter einen Aufsatz über die pommersche Kreiseinteilung setzte – und sie erzählt von einem Streit.

Am 1. Juni 1812 nahm der bisherige Landrat von Hellermann wegen eines Augenleidens seinen Abschied. An seine Stelle bestimmte das Ministerium »den im Kreise ansässigen kurmärkischen Regierungsassessor v. Gerlach (auf Parsow)« als interimistischen Landrat. Damit war er ernannt, nicht gewählt – und die Kreisstände remonstrierten durch ihre Landesrepräsentanten »wegen Nichtbeachtung ihres Wahlrechts«. Der Ritterschaft stand die Wahl ihres Landrats zu, und sie hatte man übergangen.

»Gerlach blieb jedoch« – so knapp fasst es die Fussnote – »und wurde 1818 endgültig zum Landrat ernannt.« Sechs Jahre lang war er also nur der Mann auf Abruf, den die Regierung gegen den Willen seines eigenen Standes eingesetzt hatte. In diese sechs Jahre fallen das Jahr 1813, der Landsturm und das Eiserne Kreuz am weissen Bande.

Derselbe Entwurf von 1812 sah ihn schon höher: Bei einer Neuordnung Pommerns in Kreisdirektionen sollte die sechste, der »Fürstentumsche Kreis mit Einschluß von Kolberg«, 49 321 Einwohner stark, von ihm geführt werden – Kreisstadt Köslin, Kreisdirektor »der interimistische Landrat v. Gerlach«. Ausgeführt wurde der Entwurf nicht; die Regierung wollte an dem übergrossen Kreis nichts ändern, weil seine Grösse ihr gut ins Konzept passte.

Quelle des Nachtrags: W. Steffens, Ein Kreiseinteilungsentwurf der pommerschen Regierung aus dem Jahre 1812, in: Baltische Studien, Neue Folge Band XXXII (1930), S. 275.

WAS ER 1813 ANORDNETE

Ein Kolberger Studienrat hat 1926 die Akten des ganzen pommerschen Landsturms durchgearbeitet, und in seinem Aufsatz steht dieser Kreis öfter als jeder andere – weil er der grösste war.

Die einundzwanzig Bataillone waren einundzwanzig Unterbezirke zu je fünf- bis sechshundert landsturmfähigen Männern; der zweitgrösste Kreis, der Saatziger, kam auf zwanzig, der Rummelsburger auf vier. Weil der Kreis »sehr groß und sehr langgestreckt« war, riet die Regierung, für je mehrere Unterbezirke einen eigenen Anführer zu bestellen. Er teilte ihn daraufhin in drei Haupt- oder Brigadebezirke – Bublitz, Körlin und Köslin – mit je sechs bis sieben Unterbezirken und gewann »nach längerem Bemühen drei höhere Offiziere« für die Führung.

Am 25. Mai 1813 meldete er nach Stettin, Köslin und Kolberg hätten je »eine Reuter-, zwei Schützen- und drei Lancierskompagnien« gebildet. Im selben Bericht steht ein Satz, der etwas ganz Unvorhergesehenes anzeigt – die Verordnung vom 21. April kannte beim Landsturm nur Fussvolk und Reiterei, keine Artillerie: »Gedachte Städte wünschen aus von Kauffahrteischiffen zu erhaltenden Kanonen sich eine Batterie zu bilden.« Was in Köslin daraus wurde, weiss niemand; in Kolberg wurde nichts daraus.

Und eine Anordnung ist überliefert, über die der Bearbeiter hundertdreizehn Jahre später den Kopf schüttelte. Am 21. Mai genehmigte der Staatsmann Carl Friedrich von Beyme den Vorschlag, die Mannschaften der Unterbezirke »durch ein farbichtes Band auf der rechten Achsel zu unterscheiden«. Bei einundzwanzig Bezirken und sieben Farben nahm er immer drei zusammen: 1 bis 3 Schwarz, 4 bis 6 Gelb, 7 bis 9 Weiss, 10 bis 12 Hellgrün, 13 bis 15 Braun, 16 bis 18 Hellblau, 19 bis 21 Rot. Eine unterscheidende Einfassung innerhalb der Dreiergruppen gab es nicht. »Und so konnte in diesem Kreise das Abzeichen zur Unterscheidung überhaupt nicht dienen; es war nichts weiter als ein Zierat.«

Der Beyme, der am 21. Mai unterschrieb, führte damals die Zivilverwaltung beim Militärgouvernement. Ein Jahr später heiratete der Landrat dessen Tochter Charlotte Wilhelmine.

Quelle des Nachtrags: Hermann Klaje, Der pommersche Landsturm im Jahre 1813, in: Baltische Studien, Neue Folge Band XXVIII (1926), S. 215 ff.

DER KREIS, DEN MAN ZERLEGEN WOLLTE

Dass er dreimal gegen die Teilung seines Kreises schrieb, steht oben. Warum man ihn teilen wollte, sagt eine Greifswalder Untersuchung über das Fürstentum Kammin, die 1929 erschien und dafür die Akten der Kösliner Regierung heranzog.

Es war eine Zahl. Eine Kabinettsorder vom 11. Juni 1816 stellte fest, im Kösliner Regierungsbezirk mit seinen kaum achthundert, stellenweise nur sechshundert Seelen auf die Quadratmeile seien »Kreise von 36000 und von 44000 Seelen ganz unstatthaft«; zwanzigtausend müssten als Höchstmass gelten. »Der Fürstentumsche Kreis hatte damals die Zahl von 44 000 Einwohnern« – der Verfasser setzt trocken hinzu: »man hatte es also gerade auf ihn abgesehen.«

Vorschläge gab es genug: die an Schivelbein grenzenden Orte abzutreten; die südlich von Bublitz an Neustettin und Rummelsburg zu geben; den Teil südlich der Radüe abzuspalten und mit belgardischen, neustettinschen und schlaweschen Dörfern zu einem neuen Kreis zu machen; oder das Ganze in drei Kreise zu zerlegen – »wie sie dann 1872 durchgeführt wurde«, zwölf Jahre nach seinem Tod. Es blieb beim Alten, weil die Kreisstände sich unmittelbar an den König wandten; der genehmigte am 25. Januar 1817 »die Belassung der alten Zusammengehörigkeit«.

Dass die Entfernungen ein wirkliches Problem waren, räumt dieselbe Untersuchung in einer Fussnote ein, und sie sagt dabei, wo er amtierte: »Der Landrat (v. Gerlach) und die Kreisverwaltung des Fürstentumschen Kreises sass damals in Körlin, d. h. von der SW.-, NW.- und NO.-Ecke des Kreises gut 30 km, von der Bublitzer SO.-Ecke über 60 km entfernt!« Körlin an der Persante – von dort ging 1860 die Meldung seines Todes aus, und dort lag Trienke, das Gut seiner Frau.

Am Ende wurde der Kreis nicht kleiner, sondern grösser. 1817 kam aus dem Stettiner Regierungsbezirk ein geschlossener Block von neunzehn Gemeinden hinzu, und in der Liste stehen zwei Namen, die ihn persönlich angingen: Drosedow und Trienke. Beide gehörten damit zu seinem eigenen Amtsbereich. Trienke und Schwedt hatte das Amtsblatt allerdings vergessen; der Greifenberger Landrat von der Marwitz übergab sie trotzdem mit, »da diese Dörfer gantz von dem Fürstenthumschen Kreise umschlossen, auf der Gilly’schen Karte als zu diesem Kreise verzeichnet stehn und wahrscheinlich nur aus diesem Grunde übergangen sind«. Es folgten, wie der Verfasser bemerkt, »noch lange Schreibereien«; erst am 22. März 1818 wurde der Übergang der beiden Dörfer nachträglich bekanntgemacht.

Quelle des Nachtrags: Gerhard Müller, Das Fürstentum Kammin. Eine historisch-geographische Untersuchung, in: Baltische Studien, Neue Folge Band XXXI (1929), S. 129 f.

DIE LOSUNG VON 1813

Neben dem Landsturm stand die Landwehr, und für die wurde gelost. Wie er damit umging, steht in einem Brief, den ein Nachbar aufbewahrte.

Am 27. April 1813 schrieb der Rummelsburger Landrat von Puttkamer »an seinen Kollegen Gerlach in Köslin«. Die Landwehr sei tags zuvor vereidigt und eingeteilt, aber die Verordnung vom 17. März brauche Änderungen: »Der Reklamationen sind unendlich viele, weil Leute genommen werden müssen, deren Situation ihre Entfernung gar nicht ohne große Nachteile verstattet, wogegen andere zurückbleiben, welche weit füglicher in die Landwehr eintreten könnten.« Puttkamer wollte die Losung ganz abschaffen.

Die Antwort aus Köslin zeigt, dass dort längst anders verfahren wurde: »Bei der Losung sind hier alle ackertreibenden Personen, Erhalter größerer Familien und dergleichen mehr zurückgelassen. Zu dieser Modifizierung des Ediktes glaube ich, dass der Landwehrausschuß nach den Bestimmungen des Organisationsediktes für die Landwehr auch sehr wohl befugt ist, und überdem spricht auch der Staatszweck selbst für diese Auslegung des Gesetzes.«

Er hatte also die Bauern und die Ernährer grösserer Familien vom Los ausgenommen und begründete das mit dem Zweck des Staates selbst – eine sehr freie Auslegung eines königlichen Edikts, mitten im Krieg. Ein Beispiel ist überliefert: Am 23. April bestimmte sein Ausschuss, der Bublitzer Bürger Johann Eick, der die Wirtschaft seines Vaters übernommen hatte, müsse zwar mitlosen, dürfe aber, wenn ihn das Los treffe, durch einen von denen ersetzt werden, die die nächsten Nummern gezogen hatten. Man liess die Wirte losen und gab sie danach frei.

Der Historiker, der die Akten 1925 durchsah, nennt das Verfahren beim Namen und billigt es: »Das war gewiß ganz zweckdienlich, aber die Losung ward dadurch zur reinen Formsache. Wenn die Wirte doch freikommen sollten, konnte man sie auch gleich zu Hause lassen: das war jedenfalls das kürzeste und also auch klügste Verfahren. Es ist erfreulich, daß wir wenigstens in einem Falle von so klugem Vorgehen hören.«

Quelle des Nachtrags: Hermann Klaje, Die pommersche Landwehr im Jahre 1813, in: Baltische Studien, Neue Folge Band XXVII (1925), S. 175 f.

DAS HANDBUCH VON 1893

Das Handbuch des Preußischen Adels von 1893 zählt sieben Kinder: Karlos Ludwig (Steglitz 9. September 1815 – Parsow 3. Juli 1837), Karl Heinrich Leopold (Berlin 24. April 1818 – Parsow 2. Juli 1818, zehn Wochen alt), Charlotte Henriette Adelheid (1819–1891), Henriette Theodore (1820–1876), Friedrich Wilhelm Bogislav (1822–1874), Anna Emilie Adelheid (1824) und August Friedrich Bernhard (1830). Der zweite Sohn war in der Familiengeschichte nicht verzeichnet. Als seinen Sterbeort gibt das Handbuch Parsow, und es hat die bessere Quelle: Sein Sohn Bogislav zeigte dem Herrenhaus mit Schreiben »Parsow, den 12. April 1860« an, der Vater sei »am 12. d. M. kurz nach 10 Uhr Vormittags im 78. Lebensjahre an Altersschwäche hier verstorben« (Stenographische Berichte des Herrenhauses 1859/60, S. 391), und das Sitzungsprotokoll hält fest, er sei »zu Parsow verstorben«. Die Zeitungen, die »Körlin« schreiben, geben die Ortsmarke ihrer Meldung wieder – »Wie aus Cörlin gemeldet wird, starb am 12. d. M. der Landrath a. D. von Gerlach auf Parsow« (Kölnische Zeitung 18. April 1860); nur die Magdeburgische Zeitung und die von ihr abhängigen Blätter machten daraus einen Sterbeort.

DIE ANZEIGEN DES LANDRATS

Seine eigenen Anzeigen in den Berlinischen Nachrichten rahmen die Familie: Am 3. Mai 1814 zeigte der Grosskanzler Beyme aus Stargard die Verlobung seiner einzigen Tochter »mit dem Herrn Landrath des Fürstenthums-Kreises von Gerlach zu Cöslin« an; am 25. Oktober 1814 folgte die Hochzeitsanzeige, »Stegelitz bei Berlin den 20sten Oktober 1814. Landrath von Gerlach. Charlotte Wilhelmine v. Gerlach, geb. Beyme« – die Trauung war am 19. Oktober. 1815 meldete er die Geburt des Sohnes Carlos aus Steglitz, 1819 die der Tochter Charlotte aus Körlin, 1820 die der Tochter Henriette aus Parsow.

Neben dem Landratsamt sass er 1834 und 1837 als »Landrath v. Gerlach auf Parsow« im Pommerschen Provinziallandtag und war von 1836 bis 1839 stellvertretender Vorsitzender des Kommunallandtages von Altpommern (Amtsblatt der Regierung Stettin 1837); die Gesellschaft für Pommersche Geschichte zählte ihn 1832 zu ihren Mitgliedern. Das Handbuch von 1893 nennt als seine Güter ausser Parsow und Schwemmin auch Trienke, Drosedow, Steglitz, Dahlem, Schmargendorf, Ruhleben und Tornow. Die mittleren vier sind die Beyme-Güter, die über seine Frau kamen; Tornow gehört nicht dazu. Gemeint ist Tornow bei Luckau in der Niederlausitz, seit 1816 im Kreise Calau – das Gut des Majors Karl Friedrich August von Gontard, der in dritter Ehe seine Mutter geheiratet hatte. Dort starb sie am 2. Oktober 1834, dort heiratete 1823 ihre Enkelin. Der Familie von Gerlach hat Tornow nie gehört; die ältere gedruckte Stammliste von 1878 führt es auch nicht. Tornow bei Teupitz, an das man zuerst dachte, war überhaupt kein Rittergut, sondern ein Bauerndorf der Herrschaft Wusterhausen (Bratring 1805, Bd. 2, S. 375). Als das Herrenhaus im April 1860 seinen Tod erfuhr, widmete der Präsident »dem dahingeschiedenen Alters-Präsidenten einige dankende Worte der Erinnerung«, und das Haus erhob sich.

Quellen: Berlinische Nachrichten 3. Mai 1814, S. 7, und 25. Oktober 1814, Beilage S. 9; Kölnische, Aachener und Hallische Zeitung 18. April 1860 (Zeitungsportal der Deutschen Digitalen Bibliothek); Sitzungs-Protokolle des Herrenhauses 1855/56, 1856/57 und 1859/60, Stenographische Berichte 1857 und 1859/60 (Bayerische Staatsbibliothek bsb10517849, bsb10517850, bsb10517853, bsb10517705, bsb10517709, bsb10517711); Amtsblatt Stettin 1837 (bsb10001634); Verhandlungen des Pommerschen Provinzial-Landtages 1834 und 1837 (bsb10001468, bsb10001469); Jahresbericht der Gesellschaft für Pommersche Geschichte 8/9 (bsb10013302).

Was er am 20. Oktober 1858 als Alterspräsident sagte, hat ein Prager Blatt festgehalten: Er eröffnete die Sitzung mit einer kurzen Ansprache, in der er den Schutz und Segen Gottes für den König, den Prinzregenten und das königliche Haus erbat. Quelle: Prager Zeitung, 22. Oktober 1858.

DAS JAGDRECHT VON RUHLEBEN

Wie er das Beyme-Erbe verwaltete, zeigt eine Akte des königlichen Hofjagdamts. Sie heisst im Findbuch: »Erwerbung des Jagdrechts auf der Feldmark des Vorwerks Ruhleben von dem Landrat und Gutsbesitzer von Steglitz, von Gerlach«, mit den Laufzeitjahren 1827 und 1839 bis 1841. Die Jahre nach 1838 sind seine: Ruhleben und Steglitz waren eben an seine Frau gefallen, und der Wohnungsanzeiger von 1839 führt ihn auf Steglitz. Das Hofjagdamt erwarb das Jagdrecht auf der Ruhlebener Feldmark also vom neuen Gutsherrn.

Briefe seines Schwiegervaters an ihn und seine Frau aus den Jahren 1817 bis 1820 und 1837 bis 1838 verwahrt das Brandenburgische Landeshauptarchiv im Familienarchiv derer von Winterfeldt; das Findbuch nennt ihn dort »Landrat zu Köslin«.

(GStA PK, BPH, Rep. 118 Hofjagdamt, Nr. 298; Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 37 Familienarchiv von Winterfeld(t), Nr. 23 und 24; Findbuchverzeichnungen über das Archivportal-D.)

Sources

Where the entries on this page come from.

Date of birth
JvG 2015, S. 283–289
Date of death
JvG 2015, S. 283–289

Parents

Siblings (1)

Spouses / partners

Children (7)

Cookies necessary for signing in, anonymous measurement without cookies. Privacy policy