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Person record

Lebrecht von Gerlach

* 1669 · Amesdorf† 4 May 1742 · Köslin
♂
Gender
male
Birth
1669 · Amesdorf
Death
4 May 1742 · Köslin
Age
about 73 years

Der Name erscheint in der Literatur als Lebrecht wie als Leberecht, das Geburtsjahr als 1669 wie als 1668; der Tag ist nicht überliefert. Familiengeschichte 1903: fünfzehn Kinder – sieben Söhne und acht Töchter; vier Töchter heirateten einen von Grape, den Hauptmann von Wolden, den dänischen Hauptmann von Brämer und einen von Pogrell, von den Söhnen erreichten nur Friedrich Wilhelm, Martin und Otto Leberecht ein höheres Alter. Die Urkunde Friedrich Wilhelms I. vom 2. September 1735 habe den dreihundertjährigen Adel der Familie anerkannt und erneuert – die Zahl verweist auf den Wappenbrief Kaiser Sigismunds von 1433. Krohnes Adels-Lexicon von 1776 fasst seinen Weg in einem Satz: Einer der Nachkommen Jacobs von Gerlach habe sich »im vorigen Seculo« in Pommern etabliert und sei 1742 als Hofgerichtsrat zu Köslin gestorben.

DIE FÜNFZEHN KINDER, MIT NAMEN

Das Handbuch des Preußischen Adels von 1893 zählt sie einzeln, alle zu Stolp geboren, wo er vor dem Kösliner Amt lebte: Filipp Leberecht (16. Mai 1701 – Kolberg 1725), Anna Lucie (5. April 1703 – 1755, Konventualin des Klosters zu Kolberg), Sofie Charlotte (8. August 1704 – 9. September 1705), Daniel Wilhelm (26. Januar 1706 – 1. April 1707), Sofie Elisabeth (25. Mai 1707 – 1762, verheiratet mit einem von Grape), Johanne Charlotte (16. Juni 1708 – Köslin 20. Februar 1764, verheiratet mit Karl Erdmann von Wolde auf Wusterbarth), Marie (7. Juli 1709 – Rendsburg 12. Juni 1781, verheiratet mit dem Major von Bremer), Anna Dorothea (15. September 1710 – 10. Juni 1772, Konventualin zu Kolberg), Friedrich Wilhelm (15. Dezember 1711 – Berlin 1780), Karl Eberhard (9. Januar 1713), Martin (11. Dezember 1716 – Ganzkow 14. April 1760), Ernestine Filippine (8. März 1718, verheiratet zu Köslin mit dem Hauptmann von Pogrell), Karl Ludwig (29. August 1719 – Stolp 10. März 1741, Fähnrich im Dragoner-Regiment von Platen), Leberecht Otto (2. November 1720 – Wonneberg bei Danzig Dezember 1798) und, als einzige zu Köslin geboren, Helene Louise Albertine (2. Juli 1728 – Draheim 1774, Konventualin zu Kolberg). Sieben Söhne, acht Töchter – die Zahl der Familiengeschichte von 1903 stimmt aufs Kind. Das Handbuch setzt seine Geburt auf 1668 und die Hochzeit zu Stolp auf den 4. August 1698.

NACHLASS IN ANHALT

Das Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Bernburg, verwahrt unter den direkten Abgaben eine Akte »Abzugssachen mit dem Sekretär von Gerlach in Berlin und seinen Brüdern«, Laufzeit 1741 bis 1743 (Z 18, C 11b Nr. 47). Abzugsgeld wurde fällig, wenn eine Erbschaft aus dem Fürstentum abfloss; der Sekretär ist Friedrich Wilhelm, 1741 Sekretär des Prinzen August Wilhelm, die Brüder sind Martin und Otto Lebrecht. Ein Jahr vor Lebrechts Tod hatten die pommerschen Gerlachs also noch Vermögen in Anhalt-Bernburg – aus dem Erbe des Amtmanns Martin Gerlach zu Ballenstedt oder aus eigenem anhaltischem Besitz. Unter den fünfzehn Kindern ist nachzutragen, dass Anna Lucie nach dem Handbuch von 1893 in Rendsburg starb, wo ihre Schwester Marie mit dem dänischen Major von Bremer lebte.

WANN DIE ABSTAMMUNG VON JAKOB BEHAUPTET WURDE

Dass er von dem Jakob Gerlach abstamme, dem Kaiser Sigismund 1433 zu Rom das Wappen gab, steht zum ersten Mal 1878 gedruckt. Das Brünner Genealogische Taschenbuch, dessen Artikel die Familie selbst eingereicht hatte, führt die Reihe in vier Sätzen: Jakobs gleichnamiger Sohn stirbt 1515 zu Görlitz im Rat, dessen Sohn Servatius 1555 zu Prag als Syndikus der Stadt; »die eine dann noch in Görlitz verbliebene Linie erlosch 1737 mit Gottfried von Gerlach, eine andere siedelte nach Breslau über (1582) und von dort in das Herzogthum Anhalt (1663)« – und von dort sei er in preussische Dienste getreten. Einen Beleg nennt der Artikel für keine dieser Stationen. Krohne hatte 1776 nur gewusst, einer der Nachkommen Jakobs habe sich »im vorigen Seculo« in Pommern niedergelassen; Christian Knauthe, der 1737 die Görlitzer Familie beschrieb und ihr Erlöschen anzeigte, kannte überhaupt keinen anderen Zweig. Quelle: Genealogisches Taschenbuch der Ritter- und Adels-Geschlechter, 3. Jahrgang, Brünn 1878, S. 212 f. (Digitalisat der Nationalbibliothek Prag).

ANHALTINUS - WAS ER SELBST ÜBER SEINE HERKUNFT SAGTE

Im März 1694 verteidigte er in Jena unter dem Rechtsgelehrten Adrian Beier eine juristische Disputation über das, was beim Auftauchen neuer Umstände rechtens sei. Auf dem Titelblatt steht, wer sie vorträgt: »Ventilandam proponet Lebrecht Gerlach / Anhaltinus.« Lebrecht Gerlach, der Anhalter. Kein »von«, kein Görlitz, keine Oberlausitz – einundvierzig Jahre vor dem Berliner Verfahren und aus seinem eigenen Munde. Die Gemeinsame Normdatei führt eben diesen Respondenten mit seinen Lebensdaten und dem Zusatz »aus dem Herzogtum Anhalt«. Und er ist nicht der erste: Vierundfünfzig Jahre zuvor, 1640, unterschrieb in Jena ein Glückwunschgedicht für einen Stubengesellen ein »Casparus Otto Gerlach aus Anhalt«. Wo diese Familie vor 1735 von sich selbst spricht, heisst die Herkunft also Anhalt. Quellen: Adrian Beier (Präses), Negotiorum Civilium Symptomata … ventilandam proponet Lebrecht Gerlach, Anhaltinus, Jena: Werther 1694, Titelblatt (VD 17 12:158121M; Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek, bsb10665640); Gemeinsame Normdatei, Kennung 128510781; Jena 1640, Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek, bsb10661648.

EIN GERLACH IN KOLBERG, SIEBZEHN JAHRE VOR IHM

Das Gerlachsche Familienarchiv in Erlangen verwahrt aus dem ganzen siebzehnten Jahrhundert genau zwanzig Stücke. Neunzehn davon sind Raumersche Papiere – Briefe, Reisejournale, die beiden kaiserlichen Adelsbriefe der Raumer von 1693 und 1708. Das zwanzigste trägt die Signatur FA02005.1 und heisst »Streitsache Georg Gerlach gegen Johann«: ein geheftetes Faszikel von etwa dreizehn Schriftstücken, ausgestellt 1681 zu Kolberg. Das ist die Stadt neben den späteren Gütern der Familie, und es ist siebzehn Jahre, bevor er selbst 1698 in Stolp heiratete. Quelle: Gerlach-Archiv der Universität Erlangen-Nürnberg, FA02005.1 (Kalliope DE-611-HS-2765631).

FRANKFURT AN DER ODER, 8. MÄRZ 1689

Fünf Jahre vor Jena steht sein Name schon einmal in einer Matrikel. Hermann von Petersdorff stellte 1893 zusammen, welche Anhaltiner sich an der Universität Frankfurt an der Oder einschrieben; unter dem Namen Gerlach lautet der erste Eintrag: »8. März 1689, Bernburg, Leberecht.« Darunter folgen zwei weitere Gerlach, 1703 und 1709, beide aus Dessau. Er war 1669 geboren, im März 1689 also neunzehn Jahre alt, und die Landschaft stimmt: Amesdorf lag im Anhalt-Bernburgischen. Damit ist dies das früheste Zeugnis, in dem er selbst vorkommt – und auch hier steht kein »von« und kein Görlitz, sondern Bernburg. Quelle: Hermann von Petersdorff, Anhalter auf der Universität Frankfurt a. O., in: Mitteilungen des Vereins für anhaltische Geschichte und Altertumskunde 6, Dessau 1893, S. 231 (Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek, bsb11610305, Aufnahme 00243).

LEBRECHT GEHÖRT NACH STOLP

Das Kösliner Amt, unter dem ihn Krohne 1776 sterben lässt, ist erst die zweite Hälfte seiner pommerschen Jahre. Die Zeit davor gehört Stolp; wann er wechselte, sagen die Geburtsorte seiner Kinder: das vierzehnte kam 1720 in Stolp zur Welt, das fünfzehnte 1728 in Köslin. Dort heiratete er am 4. August 1698, dort kamen vierzehn seiner fünfzehn Kinder zur Welt, dort war er im November 1704 Referendarius und Hofgerichts-Advokat — und dort steht er 1719 in der Bürgermeisterliste der Stadt. Kratz druckt sie 1865 auf Seite 433; der Eintrag lautet »Lebrecht Gerlach, Landrath. 1719.« Ohne das »von«, sechzehn Jahre vor der Urkunde Friedrich Wilhelms I.

DIE EINSCHREIBUNG IN FRANKFURT, AUF DEN TAG

Friedländers Ausgabe der Frankfurter Matrikel führt ihn auf Seite 208 unter dem 8. März 1689, im Wintersemester 1688/89, unter dem Rektorat des Samuel Strimesius: »— Lebrecht Gerlach Bernburgensis Anhaltinus 9«. Er nannte als Herkunft Bernburg in Anhalt.

Die Neun daneben ist die Einschreibegebühr in Groschen.

KEIN RITTERGUT ZU LEBZEITEN

Die Familienüberlieferung lässt ihn 1733 durch Gutserwerb in die pommersche Ritterschaft eintreten. Brüggemanns Beschreibung von 1784 führt die Besitzketten mit Tag und Vertrag, und danach kam Ganzkow erst am 27. September 1755, vertraglich am 15. Januar 1756, an den Sohn Martin; die übrigen Güter kamen zwischen 1762 und 1781 an die Familie. Lebrecht selbst besass kein Rittergut.

Die Jahreszahl 1733 steht zuerst bei Bagmihl 1843 — und er sagt selbst, woher er sie hat: »einer Privatmittheilung zufolge … im Anfange des 18ten Jahrhunderts«. Derselbe Satz verschiebt auch den Tod des Sohnes Martin um zwei Jahre; dagegen stehen ein Druck von 1763 und die Zeitungsmeldung vom 10. Mai 1760.

Quellen: Kratz, Die Städte der Provinz Pommern, Berlin 1865, S. 433. — Friedländer, Ältere Universitäts-Matrikeln II: Universität Frankfurt an der Oder, S. 208. — Brüggemann, Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preußischen Herzogthums Vor- und Hinter-Pommern, Stettin 1784. — Bagmihl, Pommersches Wappenbuch, Stettin 1843.

DIE DISPUTATION VON 1694, GANZ GELESEN

Im März 1694 legte er in Jena eine juristische Disputation vor: »Negotiorum Civilium Symptomata, h. e. De Eo quod justum est circa Novum Emergens« unter dem Vorsitz Adrian Beiers, gedruckt bei Werther, zwanzig Blatt in Quart. Auf dem Titelblatt steht sein Name in Fraktur, während alles übrige in Antiqua gesetzt ist – »Lebrecht Gerlach / Anhaltinus« –, und dahinter die Buchstaben »A. & R.«: Autor et Respondens. Er hat die Schrift also selbst verfasst und nicht nur verteidigt.

Zwei Dinge, die der Druck nicht hergibt, sind so wichtig wie das, was er hergibt. Der Tag im März ist im Satz freigelassen und war von Hand einzutragen; ein genaues Datum der Disputation gibt es nicht. Und der Druck hat weder Widmung noch Glückwunschgedichte: Blatt A2 beginnt sofort mit dem Introitus, und am Schluss stehen nur »S. D. G.« und eine Fruchtkorbvignette. Er nennt seinen Vater nicht.

Was er hergibt, ist sein eigener Schlusssatz – der längste, der von ihm erhalten ist: »Quod si vero ego in hoc themate proponendo minus circumspecte processerim, veniam a Benevolo Lectore spero: cum Deo & die daturus meliora.« Sollte ich bei der Aufstellung dieses Themas weniger umsichtig verfahren sein, so hoffe ich auf Nachsicht des geneigten Lesers: mit Gott und der Zeit werde ich Besseres geben.

(VD 17, 12:158121M; Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek, bsb10665640, Exemplar 4 Diss. 770, Beiband 5, am Seitenbild gelesen. Seine Normdatei ist GND 128510781.)

DIE LAUFBAHN, JETZT MIT JAHRESZAHLEN

Der Zürcher Johann Heinrich Ammann, der Michaelis 1702 das Predigtamt der reformierten Gemeinde zu Stolp antrat, nahm bei seinem Dienstantritt eigenhändig auf, wen er dort vorfand – achtunddreissig Abendmahlsgäste. Unter Nummer VI steht: »Gerlach, Leberecht, Herr – Königl. Preuß. Referendarius bey hiesigem Landgericht, ward 1720 Hofgerichtsrat bey dem neuen Hofgericht zu Coeßlin. 1721 nach Coeßlin.« Die Zusätze über die späteren Ämter sind Nachträge in der Handschrift selbst; Ammann war 1715 fort. Damit sind Ernennung (1720) und Umzug (1721) datiert.

Dieselbe Liste stellt ihn in seine Gemeinde. Unmittelbar vor ihm, unter Nummer V, steht Eva Dorothea Neander, die Witwe des Johann Zacharias Mylius »aus Anhalt«, der dieselbe Referendarstelle vor ihm innehatte, die Gemeinde gegründet hatte und 1697 gestorben war. Unter Nummer VII folgt seine Frau Lucia am Ende, unter Nummer XIII ihr Bruder Arnold am Ende, königlich preussischer Amtssekretär und Kontributionseinnehmer zu Stolp, der im Juli 1703 als Rentmeister nach Lauenburg weiterzog. Bei Lebrechts Eintrag hat der Bearbeiter zehn Taufen zwischen 1701 und 1713 vermerkt.

Eine Berichtigung gehört dazu. Das Hofgericht zu Köslin wurde erst 1720 errichtet – »daß in dem Jahre 1720 hier das Hofgericht eingeführet wurde«, schreibt Brüggemann. Vorher unterstand Hinterpommern dem Hofgericht zu Stargard. Der »Hofgerichts-Advokat«, als der er im November 1704 erscheint, war also Advokat am Stargarder Gericht mit Wohnsitz in Stolp, nicht am Kösliner.

Die Reihe steht damit lückenlos: Frankfurt an der Oder 8. März 1689, Jena 6. Mai 1692, Disputation im März 1694, spätestens 1698 Stolp (Heirat am 4. August), 1702 als Referendar am Landgericht bezeugt, 1704 Hofgerichtsadvokat und Regierungskommissar in Rügenwalde, 1719 Bürgermeister und Landrat von Stolp, 1720 Hofgerichtsrat am neu errichteten Hofgericht Köslin, 1721 Umzug dorthin, 1735 die Adelserneuerung, gestorben zu Köslin am 4. Mai 1742.

(Walter Eylert, Die Anfänge der reformierten Gemeinde in Stolp (Pommern) 1672–1715, Archiv für Sippenforschung 1934, S. 336 ff.; Ludwig Wilhelm Brüggemann, Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preußischen Herzogthums Vor- und Hinter-Pommern, II. Theil 2. Band, Stettin 1784, S. 513.)

STOLP VERLIERT 1713 SEINE SELBSTVERWALTUNG

Sechs Jahre vor seinem Bürgermeisteramt änderte sich, wer in Stolp das Sagen hatte. Eine Regierungskommission entzog der Stadt 1713 die Aufsicht über sich selbst; die städtischen Angelegenheiten kamen unter das Kriegskommissariat zu Stargard und von 1723 an unter die Kriegs- und Domänenkammer zu Stettin. Der Rat, der seit dem Mittelalter nach lübischem Recht entschieden hatte, stand nun unter staatlicher Kontrolle. In diese Lage tritt 1719 ein königlich preussischer Referendar und Advokat am Hofgericht als Bürgermeister und Landrat ein.

(Bestandsbeschreibung des Zespół »Akta Miasta Słupska«, Archiwum Państwowe w Koszalinie, Oddział w Słupsku, Signatur 27/6/0, Laufzeit 1525–1945.)

DER ANDERE GERLACH IN KOLBERG, MIT NAMEN UND AMT

Neben dem Georg Gerlach des Erlanger Faszikels von 1681 steht ein zweiter Kolberger, und für ihn gibt es Namen, Amt und vier Zeugnisse. Am 12. April 1689 verteidigte in Leipzig unter Christoph Schreiter ein »Johann Heinrich Gerlach, Colb. Pom. Autor« eine juristische Disputation über die Gedächtnisstrafe; »Colb. Pom.« heisst Colbergensis Pomeranus. Gewidmet ist sie zwei Herren von Krockow: Laurentius Georgius, Kanzler der Regierung im Herzogtum Hinterpommern und Fürstentum Cammin und Propst des Kolberger Kapitels, und Ernestus, Johanniterritter und Kanoniker desselben Kapitels.

Drei Jahre später steht er in Stargard, wo die hinterpommersche Regierung und ihr Hofgericht sassen, und zeichnet dort drei Trauerdrucke des Regierungsbuchdruckers Johann Nikolaus Ernst. 1692 unterschreibt er »Johann Heinrich Gerlach/ Dicast. Elector. Advocatus«, 1694 lateinisch »Dicast. Elect. Brand. Advocatus«, und 1698 auf Deutsch »Churfürstl. Brandenb. Hoffg. Advocat.« Die deutsche Form löst die lateinische auf: das Dicasterium Electorale ist das Hofgericht. Und Riemanns Geschichte der Stadt Colberg von 1873 nennt ihn unter dem Jahr 1701 in der Reihe der Kolberger Amtsträger.

Damit stand der Name Gerlach im pommerschen Gerichtsdienst, ehe Lebrecht dorthin kam.

(VD 17, 1:014166T; Digitalisate der Bayerischen Staatsbibliothek, bsb10958549 und bsb10648131, am Seitenbild gelesen; Gemeinsame Normdatei 115889329. – VD 17, 1:022343N, 1:028382G und 1:028353V; Digitalisate der Staatsbibliothek zu Berlin, PPN644001070, PPN644095652 und PPN644092408, am Seitenbild gelesen. – H. Riemann, Geschichte der Stadt Colberg, Colberg 1873.)

DER KÖNIG SCHICKT IHN NACH RÜGENWALDE, 7. AUGUST 1722

Ein Jahr nach seinem Umzug nach Köslin steht sein Amt in einem Schreiben des Königs. Friedrich Wilhelm I. hatte auf seiner letzten Reise durch Pommern gesehen, dass seine zwölf Monate zuvor ergangene Ordre zur Abschaffung der Stroh-, Rohr- und Schindeldächer in den kleinen Städten nicht ausgeführt war, und er schrieb dem Brand von Rügenwalde eben das zu: »daß die vielen Stroh- und Rohrdächer, so noch in Rügenwalde vorhanden gewesen, bey dem entstandenen Brande mit Schuld seyn, warum das Feuer solche Überhand genommen«. Am 7. August 1722 fuhr er dem Pommerschen Kommissariat scharf über den Mund – und ordnete eine Untersuchung an:

»weshalb Wir Unseren Hofgerichtsraht Gerlach und Hoffiscal Vangerow unterm heutigen dato anbefehlen, genau zu untersuchen, woran es gelegen, daß die Stroh-, Rohr- und Schindeldächer in Rügenwalde nicht vorhero abgeschafft und in Ziegeldächern verändert worden? ob der Commissarius loci darunter etwas durch seine Schuld versehen oder durch straffbahre Negligentz versäumet habe?«

Unter der Ausfertigung, die der Generalfeldmarschall Friedrich Wilhelm von Grumbkow gegenzeichnete, steht die Unterschrift des Königs und darunter, von seiner eigenen Hand, der Satz, an dem der Herausgeber von 1910 den leibhaftigen Friedrich Wilhelm erkannte: »Zu kom. Jahr gelieb H[err] Gott gehe nach Preussen. Wo ich ein strohe oder chindell Dach sehen werde in die stehte, so werde die comis. locii sonder Resonnieren u. sonder Remonstracion hengen laßen. sie habn 12 Monat Zeit. F. W.«

Der Erlass nennt keinen Vornamen. Dass der Hofgerichtsrat Gerlach er ist, ruht auf drei Dingen: Er wurde 1720 Rat am neu errichteten Hofgericht zu Köslin und zog 1721 dorthin; Rügenwalde lag im Sprengel dieses Gerichts; und er war achtzehn Jahre zuvor schon einmal in eben dieser Stadt gewesen, 1704 als Regierungskommissar in den Streitigkeiten zwischen Rat und Bürgerschaft. Ein anderer Gerlach im Amt eines pommerschen Hofgerichtsrats ist nicht bekannt.

Es ist das früheste bekannte Zeugnis, in dem ein König ihm persönlich einen Auftrag gibt – und es schickt ihn in die Stadt zurück, in der seine pommersche Laufbahn als Kommissar begonnen hatte.

(Herman von Petersdorff (Hrsg.), Vierzehn Kabinetsbefehle und königliche Erlasse zur pommerschen Verwaltungsgeschichte aus den Jahren 1722 bis 1783, in: Monatsblätter der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Altertumskunde, Jahrgang 1910, Nr. 10, S. 145–149, Stück I; Vorlage: Königliches Staatsarchiv Stettin, Handschriftenabteilung, Mscr. III 88.)

Sources

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Date of birth
JvG 2015, S. 67–83
Date of death
JvG 2015, S. 67–83

Parents

Spouses / partners

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